In Deutschland ist der Nachweis der Teilnahme an einer Unterweisung in erster Hilfe (Früher: Sofortmaßnahmen am Unfallort) Voraussetzung für den Erwerb der meisten Fahrerlaubnisklassen (§ 19 FeV). Die Unterweisung darf nur von einer dafür amtlich anerkannten Stelle durchgeführt werden.
Bei den Fahrerlaubnisklassen C und D ist die höherwertige Ausbildung in erster Hilfe nötig.